Der für den 07.02.09 in Leverkusen angesetzte außerordentliche WBV-Verbandstag wurde abgesagt.

Begründet wurde dieses vom WBV-Präsidium in einer Mail vom 04.02.2009 damit, dass nicht auf die Notwendigkeit einer schriftlichen Begründung bei Antragseinreichung hingewiesen worden sei, die laut § 11 Abs. 3 der WBV-Satzung Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines Antrags ist.

Anfang kommender Woche (7. KW) will das WBV-Präsidium einen neuen Termin bekanntgeben.